Allgemeine Geschäftsbedingungen der OWL-BOX UG (haftungsbeschränkt)

I. Grundsätzliches

1. Allgemein

a.
Allen Angeboten und Leistungen der OWL-BOX UG (haftungsbeschränkt) – im Folgenden nur OWL-BOX – liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

b.
OWL-BOX stellt dem Kunden eine Lagerbox in einem Anhänger zum Beladen zur Verfügung. Abhol- und Bestimmungsort für die Lagerboxtransporte richten sich grundsätzlich nach der vom Kunden in Textform angegebenen Anschrift.

c.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, schuldet OWL-BOX keine weiteren Leistungen, als die Bereitstellung der Lagerbox in einem Anhänger zum Be- und Entladen am Abholort und die Lagerung in ihrem Lager.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt grundsätzlich online über die Webseite der OWL-BOX. Bei vorherigen fernmündlichen Anfragen oder Anfragen per Mail wird der Kunde gebeten, bei ernsthaften Absichten einer Auftragserteilung den Weg über die Webseite zu beschreiten.

a.
Abwicklung über die Webseite

aa.
Der Kunde gibt im Kontaktformular seine unverbindliche Anfrage ein. Er benennt eine E-Mail-Adresse, über die die Beauftragung abgewickelt wird.

bb.
OWL-BOX schickt den konkreten Vertragstext, bestehend aus den Bestelldaten per Mail an den Kunden.

cc.
Sobald der Kunde den Inhalt dieser Mail bestätigt, ist ein Vertrag zustande gekommen.

b.
Abwicklung bei ausschließlich fernmündlicher Anfrage oder sonstiger Anfrage per Mail

aa.
Die Bestellung des Kunden wird aufgenommen. Die OWL-BOX schickt den konkreten Vertragstext nebst Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften an den Kunden oder legt dieses bei Lieferung dem Kunden vor.

bb.
Der Vertrag kommt bei der sonstigen Anfrage per Mail zustande, sobald der Kunde den ihm übersandten Vertragstext per Mail bestätigt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Belehrung über das Widerrufsrecht zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat. Bei fernmündlichen Anfragen kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde vor Ort alles durch seine Unterschrift bestätigt hat.

 

3. Datenspeicherung

OWL-BOX speichert den Vertragstext, die Bestelldaten, AGB und Kundendaten gemäß der Datenschutzgrundverordnung, die auf der Webseite der OWL-BOX eingesehen werden kann.

4. Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften

Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Tele- und Mediendienste) abgeschlossen wurde, kann der Kunde seine Vertragserklärung binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der

Informationspflichten durch OWL-BOX gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie der Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

OWL-BOX UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsadresse: Webereistr. 1
Büroadresse: Hauptstr. 40
33813 Oerlinghausen

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde der OWL-BOX die empfangene Leistung sowie Nutzung nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss er insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bei Fernabsatzverträgen entfällt das Widerrufsrecht bei Beförderung von Waren / beweglichen Sachen, die im Rahmen einer Einlagerung befördert werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen sich verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu erbringen.

5. Preise

Alle Leistungsdarstellungen der OWL-BOX auf der Webseite stellen keine verbindlichen Leistungsangebote dar, sondern dienen lediglich zur Information des Kunden in Bezug auf seine Auftragserteilung.
Rechtsverbindlich sind die Preise, die OWL-BOX in dem dem Kunden zugehenden Vertragstext dem Kunden übermittelt. Sie werden Bestandteil einer zwischen den Parteien bestehenden Vertragsbeziehung, sobald der Kunde das im Vertragstext enthaltene Angebot annimmt und bestätigt.

 

II. Mobile Self-Storage

1. Lagerbox

a.
Der Kunde hat sich nach Inaugenscheinnahme der Lagerbox davon überzeugt, dass die Lagerbox für die Einlagerung seines Lagergutes vollumfänglich geeignet ist und dass Mängel nicht vorhanden sind.

b.
Folgendes darf nicht in der Lagerbox eingelagert werden:
• Nahrungsmittel oder verderbliche Waren;
• Lebewesen, egal welcher Art;
• Brennbare oder entzündliche Stoffe/Flüssigkeiten wie z. B. Gas, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel, usw.;
• Unter Druck stehende Gase;
• Verbotene oder gesetzwidrig in Besitz befindliche Waffen;
• Sprengstoffe;
• Munition;
• Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe;
• Giftmittel;
• Asbest oder sonstige, potentiell gefährliche Materialien;
• Alles, was Rauch oder Geruch absondert;
• Jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände;
• Materialien, die durch Emissionen Dritte beeinträchtigen könnten.

c.
Der Kunde ist allgemein dafür verantwortlich, dass sein Lagergut oder das Lagergut der anderen Kunden nicht dadurch beschädigt wird, dass die eingelagerten Gegenstände von Ungeziefer, Feuchtigkeit usw. befallen sind oder befallen werden können.

d.
Die Lagerbox wird vom Kunden verschlossen. Nur er behält den Schlüssel im Besitz.
OWL-BOX ist berechtigt, das Mietobjekt zu öffnen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass gegen die vorstehende Vereinbarung verstoßen wird, eine schnelle Kontaktaufnahme zum Kunden scheitert und dem Kunden selbst oder den anderen Kunden/OWL-BOX ein Schaden droht; hiermit erklärt sich der Kunde ausdrücklich einverstanden.

2. Lagerhalle

a.
Die verschlossene Lagerbox wird von OWL-BOX in eine Lagerhalle gebracht.

b.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Lagerhalle nicht klimatisiert ist. Die Lagerhalle wird nur frostsicher beheizt.

c.
Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass er die Lagerhalle, in die die Lagerbox verbracht wird, in Augenschein nehmen kann. Falls er darauf verzichtet, ist die spätere Geltendmachung von Mängeln ausgeschlossen.
Falls er die Lagerhalle in Augenschein genommen hat, bestätigt er, dass die Lagerhalle für die Einlagerung der Lagerbox vollumfänglich geeignet ist und Mängel nicht vorhanden sind.

d.
Der Kunde hat werktags zwischen 08:00 und 20:00 Uhr Gelegenheit, die Lagerhalle zu betreten und seine Lagerbox zu öffnen, sofern er mindestens einen Tag vorher einen entsprechenden Termin vereinbart hat.

e.
In der Lagerhalle ist das Rauchen sowie die Benutzung von offenem Licht und Feuer verboten. Es ist ebenfalls untersagt, Gegenstände, die nicht in der Lagerbox eingelagert werden dürfen, mit in die Lagerhalle zu bringen.

3. Mietentgelt u. ä.

a.
Die Höhe des Mietentgeltes ist im Vertrag geregelt. Die Mindestmietdauer beträgt 4 Wochen.

b.
OWL-BOX behält sich vor, bei Vertragsschluss eine Kaution zu verlangen, deren Höhe im Vertrag geregelt wird. Die Kautionssumme wird auf das allgemeine Geschäftskonto der OWL-BOX eingezahlt. Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Banktagen nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache durch den Kunden.

4. Schadensersatzansprüche des Kunden

Die eingelagerten Gegenstände sind nicht versichert. Die Lagerung der Gegenstände erfolgt auf Risiko des Kunden.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Lagerbox oder der Lagerhalle sind ausgeschlossen. Eine Haftung von OWL-BOX aufgrund einer Falschbeladung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Ebenso haftet OWL-BOX nicht für Schäden gleich welcher Art und gleich aus welchen Gründen am Lagergut sowie für Sachschäden, auch wenn sie durch Dritte verursacht werden.
Vorstehende Haftungsausschlüsse gelten nicht, soweit zwingend nach dem Gesetz gehaftet wird, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist grundsätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder sonst zwingend gehaftet wird.
Da OWL-Box nicht bekannt ist, welchen Wert das Lagergut hat, wird die Haftung auf 2.500,00 € beschränkt.

Sollen Gegenstände mit einem höheren Wert eingelagert werden, ist OWL-BOX vorher davon in Kenntnis zu setzen. Hiervon unberührt bleiben Erfüllungsansprüche des Kunden sowie sein gesetzliches Recht zur fristlosen Kündigung.

5. Schadensersatzansprüche von OWL-BOX

Der Kunde verpflichtet sich, die in dem Anhänger angeschlagenen Verhaltenssregeln betreffend die Beladung der Box einzuhalten. Er trägt dafür Sorge, dass weder die Lagerbox noch der Anhänger durch den Ladevorgang beschädigt werden. Auftretende Beschädigungen sind OWL-BOX unverzüglich anzuzeigen.
Der Kunde haftet OWL-BOX für Beschädigungen der Lagerbox und der Lagerhalle, die

durch ihn oder die eingelagerten Gegenstände verursacht worden sind, soweit er dies zu vertreten hat. D. h., die Haftung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Kunde hat die Beweislast, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat, soweit es um den Inhalt der Lagerboxen geht.

6. Ende des Mietverhältnisses

a.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Lagerbox leer und gereinigt zurückzugeben. Etwaige Schäden sind vom Kunden oder von OWL-BOX auf Kosten des Kunden fachgerecht zu beseitigen.

b.
OWL-BOX ist berechtigt, mit Gegenständen, die der Kunde nach Ablauf der Mietzeit in der Lagerbox stehen gelassen hat, wie folgt zu verfahren:
OWL-BOX wird diese Gegenstände zunächst verwahren; sie wird bezüglich der Verwah-rung der zurückgelassenen Gegenstände nach Ablauf der Mietzeit für diejenige Sorgfalt einstehen, welche in eigenen Angelegenheiten anzuwenden ist. OWL-BOX haftet daher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und ist nicht verpflichtet, das Lagergut zu versichern. Eine Verwahrung findet nicht statt bezüglich solcher Gegenstände, die geeignet sind, die Lagerbox oder das Lagergut anderer Kunden zu schädigen (z. B. unhygienische oder verdorbene Gegenstände). Diese werden von OWL-BOX unmittelbar entsorgt. Die Kosten der Entsorgung trägt der Kunde.
OWL-BOX ist nach Ablauf der Mietzeit auch gestattet, die Gegenstände auf Kosten des Kunden an anderer Stelle einzulagern. Macht OWL-BOX hiervon Gebrauch, so beschränkt sich deren Verantwortlichkeit auf die sorgfältige Auswahl des Verwahrers (Hinterlegung bei einem Dritten nach § 691 S. 2 BGB). Die Kosten der Umlagerung trägt der Kunde.

c.
Verwertungsrecht von OWL-BOX nach Ablauf der Mietzeit:
OWL-BOX ist einen Monat nach Ablauf der Mietzeit zur Verwertung des Lagergutes berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen auf die durch diesen Vertrag entstehenden Forderungen in Verzug ist. Die Verwertung wird OWL-BOX dem Kunden mit einer Frist von einem weiteren Monat schriftlich androhen.
OWL-BOX ist berechtigt, nach Ablauf der in der Androhung gesetzten Frist das Lagergut durch freihändigen Verkauf im eigenen Namen oder im Namen des Kunden unter tunlicher Rücksichtnahme auf die Belange des Kunden zu veräußern. Ist ein Verkauf des Lagergutes nicht möglich, ist OWL-BOX berechtigt, dieses auf Kosten des Kunden zu entsorgen.
Nach Verwertung des Lagergutes und Abführung der Umsatzsteuer wird OWL-BOX den Erlös zur Abdeckung der durch diesen Vertrag und die Verwertung entstehenden Ansprüche verwenden.
Einen etwa verbleibenden Überschuss hat OWL-BOX dem Kunden unverzüglich auszuzahlen, soweit dieser Überschuss nicht einem Dritten zusteht. Unterliegt der Verwertungsvorgang der Umsatzsteuer, wird OWL-BOX eine Gutschrift erteilen, die als Rechnung für die Lieferung des Lagergutes gilt und den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechtes entspricht.

d.
Nach Befriedigung aller gesicherten Forderungen gegen den Kunden ist OWL-BOX verpflichtet, das verbleibende Lagergut an den Kunden zurückzugeben sowie einen etwaigen Übererlös aus der Verwertung herauszugeben. Ist ein Dritter berechtigt, die Eigentumsübertragung an sich zu verlangen, wird OWL-BOX das Lagergut diesem Dritten übertragen; dasselbe gilt hinsichtlich des Erlöses.

III. Abwicklung

a.
Der Kunde bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer und/oder rechtmäßiger Besitzer der eingelagerten Gegenstände ist.

b.
Der Kunde verpflichtet sich, OWL-BOX unverzüglich zu unterrichten, wenn die eingebrachten Sachen von Dritten gepfändet werden. Soweit OWL-BOX das Vermieterpfandrecht ausübt, ist sie berechtigt, eine Aufstellung der im Mietobjekt eingelagerten Gegenstände zu fertigen und, falls der Kunde die Lagerbox nicht freiwillig öffnet, diese selber zu öffnen, soweit sie sie danach wieder verschließt.

c.
Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Adresse OWL-BOX unverzüglich mitzuteilen.
Die Tatsache, dass OWL-BOX die Adresse des Kunden nicht bekannt ist, wird vermutet, wenn ein von OWL-BOX an den Kunden an dessen letzte angegebene Adresse gerichtetes Einwurf-Einschreiben mit dem Vermerk „unzustellbar“ zurückkommt oder eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt unter der letzten angegebenen Adresse des Kunden ohne Erfolg ist.

d.
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

e.
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile von ihnen unwirksam sein, so hat das nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Klauseln oder deren Teilen treten vielmehr die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.